Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Allgemeines
Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Vertragsschluss
An die Bestellung ist der Käufer 4 Wochen lang gebunden. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden. Abweichungen der Annahmebestätigung von der Bestellung gelten als genehmigt, falls der Käufer nicht innerhalb von 8 Tagen schriftlich oder ausdrücklich widerspricht. Die Verkäuferin verpflichtet sich, den Käufer in der Auftragsbestätigung auf diese Folgen der Fristverstreichung hinzuweisen. Technische Angaben, Abbildungen und dergleichen sind unverbindlich. Vertragsänderungen, insbesondere Verbesserungen der Auftragsstücke, sind vorbehalten. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen und vollständigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Es gilt nur für den Fall, dass die Nichtbelieferung nicht von uns zu vertreten ist.
§ 3 Ausführung der Bestellung
Der Versand erfolgt stets auf Kosten und Gefahr des Käufers. Die Kosten der Verpackungen und etwaige Sonderwünsche des Käufers werden zu marktüblichen Preisen gesondert in Rechnung gestellt. In Zahlung genommene Gegenstände sind vom Käufer frachtfrei, ordnungsgemäß verpackt sowie auf sein Risiko anzuliefern. Ist der Käufer Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer sich in Verzug der Annahme befindet.
§ 4 Gewährleistung
Ist der Käufer Unternehmer, leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Unternehmer müssen offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen. Andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht im daneben kein Schadenersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadenersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist.
Der Schadenersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verschwiegen haben. Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Ist der Käufer Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Waren grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheit der Ware dar.
Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf indirekte Schäden wie Falschgeldannahme, Warenverlust, Münzprüfung, Zerstörung in Folge falscher oder böswilliger Bedienung etc. oder durch höhere Gewalt, unsachgemäße Eingriffe, Demontierung, falscher Zusammenbau etc., sowie Verschmutzung, natürliche Abnutzung, Glasbruch bzw. Porzellanschäden, Rostbildung, Schönheitsreparaturen, alle wasserführenden Teile, Kesselsteinschaden, Korrosionsschäden, Glasschäden und dergleichen. Nicht eingeschlossen sind auch solche Mängel, die auf dem mitwirkenden Verschulden des Käufers beruhen. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
§ 5 Aufrechnung/Zurückbehaltung/Preise
Soweit der Kunde Unternehmer ist, hat er ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch uns anerkannt wurden. Er kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn seine Gegenansprüche auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
Alle Preise verstehen sich ohne Montage, falls dies nicht anders schriftlich vereinbart wurde. Alle Zahlungen erfolgen ausnahmslos unmittelbar an die Verkäuferin. Vertreter sind nur mit gesonderter schriftlicher Vollmacht zum Inkasso berechtigt. Die Rechnung ist innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung und Rechnungszugang zu bezahlen. Ohne dass es einer Mahnung Bedarf, gerät der Schuldner 8 Tage nach Zugang der Rechnung in Verzug. Für die Zeit des Zahlungsverzuges werden Mahnkosten sowie Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz bei Verbrauchern und 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz bei Unternehmer berechnet. Die Finanzierungskosten sind bei Zahlung innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum abzugsfähig.
NUR FÜR UNTERNEHMER:
§ 6 Eigentumsvorbehalt
Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern.
Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihn durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung berechtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald er Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
§ 7 Haftungsbeschränkungen
Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unwesentlicher Vertragspflichten nicht. Schadenersatzansprüche des Kunden, soweit nicht ausgeschlossen, verjähren nach einem Jahr ab Lieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns Arglist vorwerfbar ist.
Bei Verträgen mit Verbrauchern sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit vom vorstehenden Haftungsausschluss nicht erfasst .
§ 8 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird hier durch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganze oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine solche Regelung ersetzt werden, die der von den Parteien beabsichtigten in gesetzlich zulässiger Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt bei einer Vertragslücke.
NUR FÜR UNTERNEHMER:
§ 9 Gerichtsstand und Erfüllungsort
Wenn der Kunde Unternehmer ist, ist Erfüllungsort der Sitz der CA Vending GmbH; in diesem Fall ist der Gerichtsstand Unna.
Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findest. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.